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Infoseite zur KassenSichV

Belegausgabepflicht & Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Sehr geehrter HS-Soft Kunde

Auf dieser Seite informieren wir über die wichtigsten Informationen betreffend der KassenSichV welche in Deutschland ab dem 01.01.2020 gilt. Es gilt sowohl die neue Belegausgabepflicht als auch die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE).

Belegausgabepflicht

Ab dem 01.01.2020 gilt eine Belegausgabepflicht. Das bedeutet Sie müssen jedem Kunden zwingend einen Kassenbeleg für seinen Einkauf mitgeben. Der Kunde hingegen ist nicht verpflichtet den Beleg mitzunehmen, dennoch müssen Sie diesen ausdrucken.

Auf dem Kassenbeleg müssen in Zukunft weitere Informationen abgebildet werden, zum Beispiel den exakten Start- und Endzeitpunkt der Transaktion. Später werden noch weitere Informationen von der TSE hinzukommen.

Aufgrund dessen wird das Layout des Kassenbeleges leicht angepasst. Unter anderem müssen wir mit der druckereigenen Schriftart arbeiten.

Gleichzeitig wird der automatische Belegdruck aktiviert. Bei jeder abgeschlossenen Transaktion wird also automatisch der Kassenbeleg ausgedruckt, unabhängig von der Höhe des Betrages. Der Kunde ist nicht verpflichtet den Beleg mitzunehmen.

So sieht der neue Kassenbeleg aus:

Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Ebenfalls ab dem 01.01.2020 wird eine Technische Sicherheitseinrichtung für jedes Kassensystem vorgeschrieben. Hier handelt es sich um ein Aufzeichnungsgerät welche sämtliche Transaktionen aufzeichnet. Dies dient dem Schutz vor Manipulationen. Voraussichtlich wird die TSE in Form eines USB-Sticks angeboten welcher einfach an dem Kassensystem angeschlossen werden muss.

Eine solche TSE muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden. Da es zum aktuellen Zeitpunkt noch gar keine zertifizierte TSE gibt kann dies auf den 01.01.2020 also gar nicht umgesetzt werden.

Aus diesem Grund wurde eine Nichtbeanstandungs-Regelung bis 30.09.2020 geschaffen.

Wir gehen davon aus dass bis dann eine zertifizierte TSE verfügbar ist. Natürlich werden wir Sie auf dem laufenden halten. HS-Soft ist Mitglied des Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V. https://dfka.net/ und verfügen somit über alle neuen Informationen sofort aus erster Hand.